Geschäftsgeheimnisschutz
So schützen mittelständische Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse vor Plünderern!

Auf dieser Seite erfahren Sie, was Geschäftsgeheimnisse sind, warum ein geeignetes Konzept in keinem Unternehmen fehlen sollte und wie wir mittelständische Unternehmen dabei unterstützen können, Ihre Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen.

Sicher schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Betriebsgelände vor dem unbefugten Zugriff Fremder. Aber gilt das auch für Ihre Geschäftsgeheimnisse?

Fast jedes mittelständische Unternehmen in Deutschland besitzt Geschäftsgeheimnisse, deren unbefugte Kenntnis und Nutzung durch Dritte im schlimmsten Fall ruinöse Folgen haben kann. Trotz dieser möglicherweise existenzbedrohenden Folgen schützen vor allem mittelständische Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse oft nur ungenügend. Dabei kann ein Abfluss von Geschäftsgeheimnissen an vielen Stellen innerhalb und außerhalb des Unternehmens drohen.

So kann Ihr Unternehmen geplündert werden – authentische Beispiele

Sie sind überrascht, als drei Ihrer besten Mitarbeiter in kurzer Zeit kündigen. Ihre Überraschung ist noch größer, als diese eine Firma gründen und Ihnen mit dem bei Ihnen erworbenen Insider-Wissen heftige Konkurrenz machen.

Ihre beste Verkäuferin wechselt von sich aus zu Ihrem schärfsten Wettbewerber. Sie scheut sich nicht, ihr Wissen und Ihre Kontakte einzusetzen, um dort erfolgreich zu sein. Kundendaten und und andere Vertriebsunterlagen hat sie offensichtlich mitgenommen.

Ein freier Mitarbeiter Ihrer Steuerkanzlei wechselt zu einem Wettbewerber. Er hat sich die Kundenliste mitgenommen und schreibt alle ihre Mandanten mit der Bitte an, zu seinem neuen Arbeitgeber zu wechseln. Dort würden sie erstklassig und günstig beraten.

Ihr Unternehmen entwickelt erfolgreich Software für CNC-Fräsmaschinen. Ihr Verkäufer übermittelt einem Interessenten Anwendungsbeispiele und erhebliche Teile des Softwarecodes. Im Vertrauen auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit und um den potenziellen Kunden nicht zu verärgern, verzichtet Ihr Mitarbeiter auf die Einholung einer Vertraulichkeitsverpflichtung. Der potenzielle Kunde ist dann nicht mehr interessiert, stattdessen nutzt er das ihm offenbarte Wissen für eine eigene Software-Lösung.

In diesen Fällen können Sie sich kaum wehren, wenn Sie nicht vorgesorgt haben. Dafür gibt es einen Weg:

Seit Einführung des Geschäftsgeheimnisgesetzes im Jahr 2019 gewährt der Gesetzgeber Unternehmen, die ihre Geschäftsgeheimnisse schützen, erstmals einen Rechtsanspruch auf umfangreichen Schutz. So können geschädigte Unternehmen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz Ansprüche unter anderem auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz geltend machen.

Geschäftsgeheimnisgesetz – Eine kurze Einführung

Das Geschäftsgeheimnisgesetz


Bis zum Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes waren Geschäftsgeheimnisse nur vereinzelt durch Spezialgesetze und zivilrechtlich unzureichend geschützt. Die EU hat mit ihrer Geheimnisschutz-Richtlinie 2016/943 (Know-how-Richtlinie) einen Rahmen vorgegeben, der vom deutschen Gesetzgeber mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz umgesetzt wurde. Dieser Schutz setzt allerdings ein aktives Handeln der Unternehmen voraus: Gingen alte Regelungen zu Geschäftsgeheimnissen (wie z.B. das UWG) im Grunde davon aus, dass Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse schützen, müssen Unternehmen seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes nachweisen, dass sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen für ihre Geschäftsgeheimnisse ergriffen haben, um vom Schutz des Gesetzes zu profitieren.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (§ 2 Nr. 1 GeschGehG) ist Geschäftsgeheimnis jede Information, die

  1. weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist,
  2. Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
  3. an der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht

Vereinfacht gesagt ist eine Information Geschäftsgeheimnis, wenn sie

  • nicht allgemein bekannt oder zugänglich ist
  • dadurch von wirtschaftlichem Wert ist
  • von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird
  • und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse an ihnen besteht.

Was sind Informationen?


Informationen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes kann jedes Wissen im Unternehmen sein, das wettbewerbsrelevant und/oder existenziell ist.

Ein geläufiger und umgangssprachlicher Begriff für dieses Wissen ist „Know-how“.

Dabei muss beachtet werden, dass hiermit nicht nur technisches „Know-how“ gemeint ist. Der Begriff des „Know-how“ hat sich, gerade im Bereich des Geschäftsgeheimnisschutzes, gewandelt und umfasst nicht mehr nur technisches Wissen. Geschäftsgeheimnisse können auch kaufmännischer Art sein.

Als Geschäftsgeheimnis kommen z.B. technologisches Wissen, Prozesse, Produkte, Kenntnisse und Erfahrungen aber auch Märkte, Geschäftsdaten (Kunden- und Lieferanteninformationen), Marktforschung und -strategien in Betracht.

Welche Informationen haben wirtschaftlichen Wert?


Einen wirtschaftlichen Wert haben Informationen, die einen tatsächlichen Handelswert oder das Potenzial für einen solchen besitzen. Nicht davon umfasst sind Informationen, die allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind oder deren Gehalt schlicht belanglos ist.

Was sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen?


Geheimhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dem Schutz und der Sicherung der Geschäftsgeheimnisse dienen. Diese lassen sich – grob – unterteilen in technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen.

Die Frage nach der Angemessenheit von Geheimhaltungsmaßnahmen ist vom Gesetzgeber nicht weiter konkretisiert worden. Diese Unbestimmtheit macht es für Unternehmen, die ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen, unbedingt erforderlich, Informationen zu identifizieren und klassifizieren, um ihre Geheimhaltungsmaßnahmen darauf abzustimmen.

Was ist das berechtigte Geheimhaltungsinteresse?


Unternehmen müssen darlegen können, warum ein Interesse an der Geheimhaltung besteht und dass dieses berechtigt ist. Das berechtigte Interesse ist anhand objektiver Kriterien zu bestimmen. Kein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel an Wissen über gesetzwidriges Handeln im Unternehmen.

Geschäftsgeheimnisschutz für mittelständische Unternehmen

Warum ist es sinnvoll, Geschäftsgeheimnisse zu schützen?


Um Ihre Geschäftsgeheimnisse gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu schützen, ist also, gerade ein für mittelständische Unternehmen, nicht ganz unerheblicher Aufwand erforderlich.

Dieser Aufwand belohnt Sie jedoch in doppelter Hinsicht.

Zunächst schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse häufig viel wirksamer, wenn Ihnen bewusst ist, welche Informationen in Ihrem Unternehmen geschützt werden sollen und wie Sie Ihre Geheimnisse schützen.

Durch angemessene technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen sichern Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse proaktiv vor einer unberechtigten Entwendung, Verwendung oder Manipulation. Sie erschweren den Abfluss von Geschäftsgeheimnissen. Ihr Unternehmen ist besser geschützt.

Kommt es zu einem solchen Abfluss, obwohl Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse den Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes entsprechend geschützt haben, stehen Ihnen verschiedene Unterlassungs-, Beseitigungs- und ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Schädigenden zu.

Ein gutes Risikomanagement sollte daher unbedingt auch Regelungen zum Geschäftsgeheimnisschutz enthalten.

Wie schütze ich meine Geschäftsgeheimnisse wirksam?


Für einen wirksamen Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Erfassen Sie Ihre Prozesse und identifizieren Sie Informationen, die möglicherweise Geschäftsgeheimnisse sind
  2. Klassifizieren Sie diese Informationen nach ihrer Wichtigkeit, ihrem Wert und ihrer Sensibilität
  3. Führen Sie eine Bestandsaufnahme bestehender Sicherheitsmaßnahmen für diese Informationen durch
  4. Entwickeln Sie daraus ein Geschäftsgeheimniskonzept
  5. Setzen Sie Ihr Konzept um
  6. Prüfen Sie laufend kritisch Ihr Konzept auf Aktualität und Umsetzung

Wie können wir Sie bei dem Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse unterstützen?


Wir unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Erstellung und Implementierung eines angemessenen Geschäftsgeheimniskonzeptes.

Dabei analysieren wir mit Ihnen vorhandene Prozesse, identifizieren Ihre Geschäftsgeheimnisse, führen eine Bestandsaufnahme der bisherigen Geheimhaltungsmaßnahmen durch und entwickeln daraus ein für Ihr Unternehmen umsetzbares Schutzkonzept. Natürlich unterstützen wir Sie gerne auch bei Umsetzung, laufender Kontrolle und Verbesserung.

Sie haben dann alles getan, um den Kern Ihres wertvollen Unternehmens vor Plünderern zu schützen.

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Bei unserer Beratung handeln wir nicht anwaltlich und können daher keine Rechtsberatung im Einzelfall übernehmen. Bei Bedarf können wir auf unser Netzwerk qualifizierter Rechtsanwälte zurückgreifen.