Was ist Whistleblowing und warum es auch für Ihr Unternehmen wichtig ist

Whistleblowing: Was ist das?


1. Definition


Whistleblowing (etwa: Pfiff mit einer Trillerpfeife) bedeutet, dass Hinweisgeber (=Whistleblower) Beobachtungen melden, die ihrer Ansicht nach Anzeichen für ein Fehlverhalten im Unternehmen (oder in einer anderen Organisation) sind. Der Whistleblower ist meist Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunde und berichtet über eigene Wahrnehmungen. Er informiert die betroffene Organisation, eine aus seiner Sicht einflussreiche andere Stelle oder die Öffentlichkeit, d. h. die Medien über seine Beobachtungen.

2. Beispiele von Whistleblowing


Bekannte Fälle von Whistleblowing machen regelmäßig Schlagzeilen. So sind die Namen Edward Snowden, Chelsea Manning und Julian Assange sicherlich die bekanntesten Beispiele. Aber auch in Deutschland gibt es regelmäßig Fälle von Whistleblowing, die die deutsche Gesellschaft beschäftigen. In den USA gibt es schon seit 1778 ein Gesetz zur Belohnung von Whistleblowern, die Betrug zum Schaden der Regierung offenlegen. In Europa bestand bisher, wenn überhaupt nur ein uneinheitlicher Schutz. In Deutschland gab es für Whistleblower nur Schutz durch Arbeitsgerichte, die bisherige Rechtsprechung ist jedoch divergierend.

3. Gibt es unter den Whistleblowern nicht sehr viele Denunzianten?


Nein. Die Erfahrungen mit bestehenden Hinweisgebersystemen ("Whistleblowing-Hotlines") zeigen, dass Meldungen aus inakzeptablen Motiven nicht oft vorkommen.

Warum Whistleblowing?


1. Warum muss ein Whistleblowing System eingerichtet werden?


Mit der EU-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten zur Verabschiedung nationaler Gesetze zum Hinweisgeberschutz. Die Richtlinie gibt vor, dass Unternehmen und sonstige Institutionen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung und zum Betrieb von Hinweisgebersystemen verpflichtet werden.

Bei dem Ende 2022 vom Bundestag beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz handelte es sich um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz. Es bedurfte daher der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat seine Zustimmung am 10.02.2023 allerdings verweigert. Zwischenzeitlich konnte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung erzielen. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 11.05.2023 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 12.05.2023 zugestimmt. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 31.05.2023 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 02.07.2023 in Kraft getreten.

Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ist es für Unternehmen wichtig, über betriebliche Missstände informiert zu sein, um diese abzustellen zu können. Durch das Bereitstellen guter interner Hinweisgebersysteme steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine hinweisgebende Person an das Unternehmen und nicht direkt an eine der vom Staat künftig einzurichtenden externen Meldestellen oder sogar die Öffentlichkeit wendet.

Mehr über die EU Whistleblowing Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz erfahren Sie hier.

2. Warum ist Whistleblowing für mein Unternehmen nützlich?


Die Unternehmensleitung kann ihre Augen nicht überall haben. Mitarbeiter beobachten ihr Arbeitsumfeld und registrieren verdächtige Umstände. Ihre Meldungen beinhalten oft sehr wichtige Informationen über ernst zu nehmende Fehlentwicklungen, die ansonsten verborgen blieben. Wertvolle Hinweise, z.B. zu Schmiergeldforderungen von Einkäufern, kommen manchmal auch von Außenstehenden. Für Whistleblowing ist wichtig, dass der Hinweisgeber anonym bleiben kann. Meldungen betreffen in der Praxis nicht nur potenzielle Compliance-Fälle, sondern oft auch gute Verbesserungsvorschläge.

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